Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yu’Recruiting e. U.
1.) Sprachregelung
1.1.) Um die Lesbarkeit zu Erleichtern wurde in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Unterscheidung in weibliche, männliche und diverse Schreibweise verzichtet und jeweils die männliche Form verwendet. Jedes betroffene Wort bezieht sich auf alle Geschlechter gleichermaßen.
2.) Geltungsbereich
2.1.) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (abgekürzt AGB) gelten für alle Personalvermittlungen, Personalberatungen, Vermittlung von freiberuflichen Mitarbeitern und alle weiteren Geschäfte – und Rechtsbeziehungen der Yu’Recruiting e. U.
2.2.) Yu’Recruiting e. U. schließt ausnahmslos alle Verträge und Zusatzvereinbarungen (mündlich als auch schriftlich) aufgrund dieser AGBs ab. Anderen Vertragsbedienungen der Geschäftspartner widerspreche ich hiermit ausdrücklich.
2.3.) Sobald eine der oben genannten Leistungen in Anspruch genommen wird, gelten die AGBs der Firma Yu’Recruiting e. U. als akzeptiert und angenommen. Somit werden die AGBs offiziell Bestandteil des Vertrages zwischen Yu’Recruiting e. U. und dem Auftraggeber.
2.4.) Falls abweichende, veränderte oder zusätzliche Vereinbarung des Auftraggebers gelten gemacht werden wollen, müssen diese ausdrücklich von Yu’Recruiting e. U. anerkannt werden.
2.5.) Sämtliche Einzelvereinbarungen werden durch diese AGBs ergänzt.
2.6.) Abweichungen und Änderungen der AGBs gelten nur dann als akzeptiert, wenn Yu’Recruiting e. U. diese in schriftlicher Form bekannt gegeben hat.
3.) Vertragsabschluss
3.1.) Geltungsbereich der AGBs sind all jene Geschäftsbeziehung zwischen Yu’Recruiting e. U. und dem Auftraggeber.
3.2.) Nach der Unterzeichnung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftragsgeber kommt der Vertrag zustande.
3.3.) In alle Fälle, wo durch Yu’Recruiting e. U. vorgestellte Kandidaten zu einer Einstellung kommt, kommt der Vertrag zustande.
3.4.) Alles geschäftsrelevante Änderungen wie Firmendaten und für die Direktvermittlung bzw. der Vermittlung notwendige Informationen sind schnellstmöglich schriftlich zu übermitteln.
3.5.) Im Falle eines Vertragsabschlusses bei einer Direktvermittlung ohne die Angabe des Angebotes, dann ist davon auszugehen, dass die drei Brutto – Monatsgehälter des Vermittelten Kandidaten vereinbart sind.
3.6.) Liegt bei Vertragsabschluss in der Beratung von geeignetem Freiberufler kein Angebot da, dann gelten € 2.000, - netto als Beratungshonorar als vereinbart.
4.) Leistungsgegenstand
4.1.) Mein Leistungsgegenstand ist das Rekrutieren von Arbeitskräften bzw. Freiberufler für meine Geschäftspartner durch Direktvermittlungen.
4.2.) Yu’Recruiting e. U. führt ein erstes kaufmännisches Auswahlverfahren auf Nachfrage des Auftraggebers mit dem Fokus auf das vom Auftraggeber erstellten Anforderungsprofils. Natürlich trifft der Auftraggeber schlussendlich die Endauswahl des Kandidaten.
4.3.) Ich spezialisiere mich ausschließlich auf Direktvermittlungen von Arbeitskräften und der Empfehlung von freiberuflichen Mitarbeitern für Projekte in deren Fachbereich. Hiermit erklärt Yu’Recruiting e. U. ausdrücklich, keine Arbeitskräfte zu überlassen. Somit grenzt sich Yu’Recruiting e. U. komplett von der Arbeitskräfteüberlassung ab.
4.4.) Die von Yu’Recruiting e. U. erbrachte Leistungen im Rekruitingprozess ersetzen auf keinen Fall die gründliche Prüfung des Kandidaten durch den Auftragsgeber selbst.
4.5.) Im Falle einer Festanstellung eines als sich als unpassenden Kandidaten herausstellt haftet Yu’Recruiting e. U. nicht. Da hier der Auftraggeber in allen Fällen selbst für die Zu- oder Absage verantwortlich ist.
4.6.) Die Prüfung der Arbeits- und Aufenthaltsnachweise jeglicher Art sowie Ausbildungsnachweise vor Einstellung des Bewerbers obliegt dem Auftragsgeber. Hierfür haftet Yu’Recruiting e. U. in keinem Fall.
5.) Honorar
5.1.) Das Honorar für die Empfehlung von Freiberufler, Personalberatung oder die Direktvermittlung (auch Permanent Placement genannt), wird vor jedem ersten Vorstellungsgespräch mit einem Kandidaten der Yu’Recruiting e. U., das meistens telefonisch, aber genauso per Videotelefonat oder den Umständen entsprechend im Betrieb des Auftraggebers / Interessenten stattfindet, vereinbart.
5.2.) Das Honorar errechnet sich aus einem Prozentsatz des Jahresbruttogehaltes des Kandidaten von Yu’Recruiting e. U. und wird bei einem persönlichen, telefonischen oder Videotelefonat festgelegt. Danach wird die Höhe der Kosten vertraglich in Schriftlicher Form festgehalten.
5.3.) Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, das Jahresbruttoeinkommen des Kandidaten von Yu’Recruiting e. U. preiszugeben, da diese Information für die Rechnungserstellung benötigt wird.
5.4.) Sollten die Bewerbungsunterlagen schon vor der Empfehlung / Vermittlung von Yu’Recruiting e. U. aufliegen, dann ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, Yu’Recruiting e. U. direkt darüber zu informieren.
5.5.) Bei Nichteinhaltung von Punkt 5.4. ist der Auftraggeber bei der Einstellung des Kandidaten verpflichtet, das Erfolgshonorar zur Gänze zu zahlen.
5.6.) Wird der Kandidat ohne Kenntnissetzung Yu’Recruiting e. U. gegenüber eingestellt, dann werden all fällige Honorarsummen in Rechnung gestellt. Die Höhe des Honorars steht auf das jeweilige Angebot.
5.7.) Sofern etwaige Forderungen des Auftraggebers oder des Interessenten nicht rechtskräftig festgestellt wurden, ist der Auftragsgeber oder Interessent weder zur Aufrechnung noch zur Zurückhaltung der Honorarkosten berechtigt.
5.8.) Von Yu’Recruiting e. U. vermittelte Kandidaten sind nicht inkassoberechtigt.
6.) Zahlungsbedingungen
6.1.) Die Summer für jegliche Honorare ist binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt, ohne jeglichen Abzug auf das Konto der Yu’Recruiting e.U. zu überweisen.
6.2.) Wird die Honoarrechnung des Unternehmens – Kunden nicht innerhalb fünf Werktagen ab Erhalt schriftlich widersprochen, so gilt die Honorarrechnung als akzeptiert und anerkannt.
6.3.) Bei Zahlungsverzug ist Yu’Recruiting e. U. berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat sowie sämtliche mit der Forderung verbundenen Mehrkosten, insbesondere Mahnkosten, gerichtliche und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, Kosten für Inkassobüros und Sonstige Inkassoversuche zu verrechnen.
6.4.) Bei Eintreffen von Punkt 6.3. behält sich Yu’Recruiting e. U. das Recht, sämtliche Leistungen für den vollständigen Vertragserfüllung fällig wäre einzustellen und die Kosten laut Angebot in Rechnung zu stellen.
6.5.) Änderungen der Zahlungsbedingungen sind vor Angebotslegung bzw. Investitionsübersicht schriftlich zu vermerken und nur bei schriftlicher Kenntnisnahme seitens Yu’Recruiting e. U. rechtsgültig.
7.) Vorzeitige Beendigung des Auftrages
7.1.) Jeder Auftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungsfrist aufgekündigt werden.
7.2.) Die bis zum Beendigung Zeitpunkt entstandenen Kosten (z.B. Kosten für Stelleninserate) sind Yu’Recruiting e. U. ohne Abzug zu erstatten.
7.3.) Änderungen zu Punkt 7 sind vor Angebotslegung / Investitionsübersicht schriftlich festzuhalten und nur bei schriftlicher Kenntnisnahme seitens Yu’Recruiting e. U. rechtsgültig.
7.4.) Im Falle bei einem von Yu’Recruiting e. U. vorgeschlagenen Kandidaten, der den Vertrag vorzeitig gekündigt hat und aber dann trotzdem in der von Yu’Recruiting e. U. vorgeschlagenen Unternehmen tätig werden, so behält sich Yu’Recruiting e. U. das Recht, das laut dem Angebot vereinbarten Honorar Betrag zur Gänze in Rechnung zu stellen.
7.5.) Ist der Auftraggeber / Interessent auf eine Wiederaufnahme des Suchauftrages hinaus, ist Yu’Recruiting e. U. darüber schriftlich zu informieren.
8.) Haftung
8.1.) Yu’Recruiting e. U. haftet in kein Fällen für den beruflichen Erfolg des Kandidaten.
8.2.) Schadet der Kandidat während des Probearbeitens, Schnuppertages etc. dem Auftragsgeber / Interessenten innerhalb oder außerhalb des Betriebes (z.B. Beschädigung der Arbeitsmittel, Maschinen, Geräte etc.), so ist die Haftung für den entstandenen Kosten seitens Yu’Recruiting e.U. ausgeschlossen.
8.3.) Bei Schaden, welcher der Kandidat nach einer positiven Vermittlung verursacht, haftet Yu’Recruiting e. U. in keinem Fall dafür.
8.4.) Yu’Recruiting e. U. haftet keinesfalls für die getroffenen Entscheidung des Auftraggebers / Interessenten, sollte der Kandidat nach der Festanstellung als unpassend herausstellen. (Siehe Punkt 4.5)
8.5.) Die Prüfung der Arbeits- und Aufenthaltsnachweise jeglicher Art sowie Ausbildungsnachweise vor Einstellung des Bewerbers obliegt dem Auftragsgeber. Hierfür haftet Yu’Recruiting e. U. in keinem Fall. (Siehe Punkt 4.6.)
9.) Geheimhaltungspflicht und Datenschutz
9.1.) Ich verarbeite Person bezogenen Daten im Rahmen des österreichischen DSG sowie der DSGVO. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf meiner Website.
9.2.) Jeder Kandidat muss zu vor dem Bewerbungsprozess meinen Datenschutzerklärung zustimmen. Ansonsten kommt es nicht zu einem Bewerbungsprozess.
9.3.) Nur die für das Auswahlverfahren benötigten Person bezogenen Daten werden von mir übermittelt. Diese Maßnahme dient ausschließlich dem Ziel, die Entscheidungsfindung des passenden Kandidaten für den Unternehmens Kunden zu ermöglichen.
9.4.) Meine Auftragsgeber / Interessenten sind dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgegebenen Datenschutzbestimmungen einzuhalten Dazu gehört die Verpflichtung, sämtliche Bewerbungsunterlagen und Person bezogenen Daten des Kandidaten der Yu’Recruiting e. U. nicht an Dritte / unbefugte weiterzugeben. Nach dem Wegfallen des Zwecks müssen alle Daten vernichtet werden.
9.5.) Beim Verstoß gegen die DSGVO seitens Vertragspartner / Auftragsgeber / Interessenten haftet Yu’Recruiting e. U. in keinem Fall.
10.) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1.) Es gilt ausnahmslos das Recht der Bundesrepublik Österreich
10.2.) Gerichtsstand für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Yu’Recruiting e. U. und dem Auftragsgeber / Interessenten ist das Landesgericht Linz. Dies ist auch gültig, wenn der Auftraggeber / Interessent seinen Unternehmenssitz außerhalb von Österreich hat und die Leistung nicht in Österreich erbracht wurde.
11.) Änderung der AGBs
11.1.) Jegliche Änderungen dieser AGBs bedürfen der Schriftform und müssen zwingend von einem einzelvertretungsbefugten Vertreter der Yu’Recruiting e. U. abgesegnet werden.
12.) Salvatorische Klausel
12.1.) Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der vorstehenden Bedingungen berührt dies den Bestand der AGBs im Übrigen nicht.
12.2.) Der Auftraggeber / Interessent sowie Yu’Recruiting e. U. verpflichten sich, eine Bestimmung zu finden, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regel möglichst weitgehend erfüllt.